Leistungen

Rezept Telefonnummer : 06173-3901

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihnen ein umfassender Versicherungsschutz geboten, jedoch ausschließlich im medizinisch notwendigen Bereich. Diese Basisleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung führen wir natürlich für Sie als Kassen-Leistungen durch.

Sie können mehr für Ihre Gesundheit tun. Nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Selbstzahler-Leistungen und bestimmen selbst, was Ihnen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist.

Praxis Agah

Liebe Patienten und Patientinnen,

wir bieten Disease-Management-Programme (DMP) in unserer Praxis an. Dies sind strukturierte Behandlungsprogramme für Patienten mit chronischen Erkrankungen wie:

  • Diabetes Mellitus
  • Asthma
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)

Das Ziel dieser Programme ist, dass Sie als Patient Ihre Erkrankung in den Griff bekommen und Ihre Lebensqualität erhalten und sogar verbessern!

Es erfolgen in festgelegten Abständen bestimmte Kontrolluntersuchungen, wodurch regelmäßig Werte ermittelt werden. So soll das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen verhindert werden.

Die Teilnahme ist kostenlos und kann jederzeit beendet werden. Für Patienten im DMP ist zur Teilnahme am Programm die Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung erforderlich. Damit willigen sie in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten ein. Von Ihnen wird nur eine aktive Mitarbeit (alle 3 Monate) erwartet, um die Dokumentation richtig ausführen zu können und das Ziel zu erreichen.

Blutentnahmen erfolgen täglich. Um Wartezeiten zu verhindern bitten wir, Termine zu vereinbaren.

Telefonische Bestellungen sämtlicher Art:
Rezepte, Überweisungen, etc. Mo, Di, Do 13.00 – 15.00

Sprechstundentermine:
Außer Montagvormittag Termine nur nach telefonischer Vereinbarung, auch in akuten Fällen.

Hausbesuche:
Hausbesuche werden nach Vereinbarung durchgeführt.

 

Mit dem Rezeptformular können Sie Rezepte bei uns bestellen. Diese können jeden Werktag in der Praxis abgeholt werden:
  • Vormittags bestellte Rezepte am Nachmittag ab 15 Uhr.
  • Nachmittags, abends und nachts bestellte Rezepte am nächsten Morgen ab 11 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich uns bekannte Patienten Medikamente für chronische Krankheiten in unserer Praxis bestellen können. Der Grund liegt darin, dass der Arzt gesetzlich verpflichtet ist, sich persönlich von der Notwendigkeit der Verordnung zu überzeugen.

Deshalb können im Internet NICHT bestellt werden:

  • Medikamente für akute Erkrankungen
  • Heilmittel wie Krankengymnastik, Ergotherapie etc.
  • Medikamente, die bei einem anderen Arzt oder im Krankenhaus verordnet wurden und über deren Einsatz bei Ihnen noch kein Gespräch mit uns erfolgt ist.

 

Bitte beachten Sie:
Auch Krankmeldungen und Krankenhauseinweisungen können nicht online bestellt werden. Wir sind als Ärzte gesetzlich verpflichtet, vor einer Ausstellung der Formulare persönlich mit Ihnen zu sprechen.

Mit dem Überweisungsformular können Sie Überweisungen bei uns bestellen. Diese können jeden Werktag in der Praxis abgeholt werden:
  • Vormittags bestellte Überweisungen am Nachmittag ab 15 Uhr.
  • Nachmittags, abends und nachts bestellte Überweisungen am nächsten Morgen ab 8 Uhr.

Es können ausschließlich nur bekannte Patienten online Überweisungen bestellen. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur solche Überweisungen bestellt werden können, über die mit uns bereits ein Gespräch stattgefunden hat. Wir sind verpflichtet uns von der Notwendigkeit der Überweisung zu überzeugen.

Die moderne Medizin bietet zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen, sogenannte Selbstzahler-Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind an..

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bzw. Selbstzahler-Leistungen:
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die aber im Einzelfall sinnvoll und nützlich sein können, werden als IGeL-Leistungen bezeichnet.Wenn Sie sich für diese Wunschleistungen entscheiden, besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für die IGeL-Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen.

 

Was ist bei der Inanspruchnahme von Selbstzahler-Leistungen zu beachten:
Vor Beginn der Behandlung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit dem Arzt abgeschlossen werden. 

Für die Inanspruchnahme von Selbstzahler-Leistungen gelten folgende Grundsätze:

1. Aufklärung über Nutzen der Leistungen
Wenn Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie darüber aufgeklärt werden, warum die konkrete Leistung in Ihrem Fall keine vertragsärztliche Leistung ist. Diese Leistungen dürfen nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Weiterhin müssen Sie über den Kostenrahmen informiert werden.

2. Freie Entscheidung
In sachlicher und unaufdringlicher Weise müssen Sie über diese Wunschleistungen informiert, jedoch nicht zur Inanspruchnahme gedrängt werden. Sie sollen frei entscheiden können, ob Sie von dem zusätzlichen Angebot Gebrauch machen wollen.

3. Sie können mehr für Ihre Gesundheit tun.
Nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Selbstzahler-Leistungen. Sie bestimmen selbst, was Ihnen zur Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist.

Gerne beraten wir Sie und finden heraus, welche Selbstzahler-Leistungen für Sie geeignet s

Bitte vereinbaren Sie für die hier genannten Leistungen einen gesonderten Termin. 

  • EKG
  • Lungenfunktionsprüfungen
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane und der Schilddrüse
  • Vorsorge/Gesundheitsuntersuchung einschließlich Krebsvorsorge für Männer
  • Hautkrebsscreening
  • Jugend-Arbeitsschutzuntersuchungen
  • Jugendgesundheitsuntersuchungen für 12-14-jährige
  • Impfungen
Praxis Agah

ab 35. Lebensjahr alle 3 Jahre, einmalig zwischen 18-35 Jahre

J1 ( 12-14Jahre ) und J2 ( 16-17 Jahre )

Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ist eine Früherkennungsuntersuchung für Mädchen und Jungen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.

Sie wurde 1998 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Damit besteht eine Möglichkeit, Risikofaktoren oder Erkrankungen bei Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die J1 ergänzt die zehn U-Untersuchungen, die innerhalb der ersten sechs Lebensjahre eines Kindes stattfinden.

Die Früherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) sieht folgende Bestandteile der J1 vor:

  • Anamnese
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
  • Kontrolle des Impfstatus

Ärztliche Untersuchung von jugendlichen Auszubildenden und Berufsanfängern

Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher in einem Beschäftigungsverhältnis ist gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen zu lassen und dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung vorzulegen.
Verpflichtend sind eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung nach Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung.

Legt die oder der Jugendliche diese Bescheinigung nicht vor, darf sie oder er nicht beschäftigt oder ausgebildet werden. Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Ausbildung oder gewerbliche Arbeit beginnen wollen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetzt vorgeschrieben.
Im Gegensatz zur Jugend-Gesundheitsuntersuchung bezahlt nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt diese Untersuchung.

Zur Durchführung der Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erhältlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der/die Jugendliche alleine zur Untersuchung kommt.

Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für den Auszubildenden/die Auszubildende eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben.

Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.

Nach Beendigung der Untersuchung erhält der/die Jugendliche je eine Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung für die Eltern und für den Arbeitgeber. Aus dieser Bescheinigung ist ersichtlich, ob der/die Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob bestimmte Einschränkungen bestehen.

Weiterhin wird über evtl. notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über eventuelle Krankheiten des/der Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht!), er wird lediglich über eventuell medizinisch notwendige Einschränkungen bei der Berufsausübung informiert.

Sie möchten mehr zum Thema Jugendschutzuntersuchung erfahren? Wir informieren Sie gern und unkompliziert. Rufen Sie einfach unter +49 6173 62427 an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Hautkrebs-Früherkennung

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:

  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs), 
  • Basalzellkarzinom, 
  • Spinozelluläres Karzinom.

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Patienten an.

Laut Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI, Daten von 2012) nutzen jedoch nur rund 30 Prozent der Anspruchsberechtigten das Angebot der Hautkrebs-Früherkennung.

Vertragsärzten kommt bei der Ansprache der Patienten und bei der Erhöhung der Teilnahmeraten eine wichtige Rolle zu. Wir haben für Sie deshalb einige Informationen zusammengestellt.

Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas

Eine Ultraschalluntersuchung ermöglicht es, ein Bauchaortenaneurysma frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für Männer ab einem Alter von 65 Jahren übernimmt die AOK einmalig die Kosten des Screening-Verfahrens.

Lebensbedrohliche Gefäßausstülpung

Ein Bauchaortenaneurysma ist eine sackartige oder spindelförmige Erweiterung der Schlagader im Bauchraum. Diese Veränderung kann lebensbedrohlich sein. Die Hauptschlagader (Aorta) ist normalerweise zwei bis zweieinhalb Zentimeter dick. Ist sie nur geringfügig erweitert, ist das zunächst nicht bedrohlich. Dehnt sich die Aussackung sehr schnell auf mehr als fünf Zentimeter aus, steigt das Risiko, dass ein Riss in der Gefäßwand entsteht. Dann kann es zu sehr starken inneren Blutungen und einer lebensbedrohlichen Situation kommen.

Darum ist eine Untersuchung wichtig

Die Gefäßerweiterung kann man selbst nicht spüren, denn sie verursacht in der Regel keine Schmerzen. Ein Arzt oder eine Ärztin kann aber diese Veränderung mittels einer Ultraschalluntersuchung feststellen. Diese Untersuchung ist schmerzlos und strahlenfrei. Wird dabei ein Aneurysma entdeckt, folgen regelmäßige Kontrollen. Ist die Schlagader stark erweitert, schließen sich weitere Untersuchungen an und falls erforderlich eine vorbeugende Operation.

Männer besonders gefährdet

Von einem Bauchaortenaneurysma sind Männer sechsmal häufiger als Frauen betroffen. In Deutschland haben etwa 20 von 1.000 Männern ab 65 Jahren eine Erweiterung der Hauptschlagader. Grund dafür ist, dass es im Alter gehäuft zu einer Schwäche in der Gefäßwand kommt. Die Aorta verliert ihre Elastizität und kann sich erweitern. Am häufigsten tritt diese krankhafte Veränderung in der Bauchaorta auf. Weitere Risikofaktoren für ein Bauchaortenaneurysma sind:

  • Rauchen
  • Bluthochdruck
  • Hypercholesterinämie
  • Erbliche Veranlagung

für Diabetes, für KHK ( Koronare Herzkrankheit ), für Asthma und COPD ( chronisch obstruktive Lungenkrankheit )

  • Ultraschall der Bauchorgane (Magen, Leber, Gallenblase, Milz, Bauchspeicheldrüse, Darm, Nieren, Harnblase)

  • Ultraschall der Schilddrüse

Belastungs-EKG

Bei einem Belastungs-EKG leitet der Arzt über Elektroden die elektrischen Herzaktionen ab, während der Patient sich körperlich betätigt. Dadurch lassen sich bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie etwa die koronare Herzkrankheit feststellen und Aussagen über die individuelle körperliche Fitness des Patienten treffen. Lesen Sie hier alles über den Ablauf eines Belastungs-EKGs und wann es durchgeführt wird.

Langzeit-Blutdruckmessung

Da der Blutdruck im Laufe eines Tages erheblichen Schwankungen unterworfen ist und bereits auf kleinste körperliche und seelische Belastungen reagiert, erhält der Arzt zuverlässige Blutdruckwerte nur durch mehrmalige Messungen oder noch besser durch eine Langzeit-Blutdruckmessung bzw. eine 24-Stunden-Blutdruckmessung.

Durchführung

Für eine Langzeit-Blutdruckmessung bzw. eine 24-Stunden-Blutdruckmessung erhält der Patient ein spezielles Messgerät, das aus einer Manschette am Oberarm und einem kleinen Aufnahmegerät am Gürtel besteht. In festen Abständen von 15 Minuten tagsüber und 30 Minuten nachts misst das Gerät automatisch den Blutdruck und zeichnet ihn 24 Stunden lang auf. Der Patient sollte den Arm während der Messung ruhig und auf Herzhöhe halten und sich ansonsten so bewegen wie immer. Ein Tätigkeitsprotokoll, in dem der Patient alle körperlichen Anstrengungen, emotionale Belastungen, Ruhephasen und Einnahmen von Medikamenten dokumentiert, erleichtert später die Auswertung. Hierfür erstellt der Arzt ein Blutdruckprofil und bestimmt den durchschnittlichen Blutdruck sowie den höchsten und den niedrigsten Tageswert. Normalerweise liegt der mittlere Wert am Tag bei etwa 135/85 mmHg und nachts um gut 10% darunter.

Lungenfunktion

Das finden Sie auf dieser Seite:

Fachliteratur

  • Leitlinie Spirometrie – online Fassung
  • Abbildungen Spirometrie 2015
  • Empfehlung zur Ganzkörperplethysmographie
  • Messung der Atemmuskelfunktion
  • GLI 2012 Desktop Software

Informationen für Patienten

  • Informationen zum Download
  • Video Peak Flow-Messung
  • Video Spirometrie
  • Video Ganzkörperplethysmografie

S2k-Leitlinie Spirometrie

Die S2k Leitlinie der Deutschen Atemwegsliga, der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin zur Spirometrie ist im Online-Portal der AWMF veröffentlicht:
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-017.html

(Nebenhöhlen, Ohr, Bronchien)

Inhalationstherapie: Richtig inhalieren bei Asthma und COPD

Für die Wirksamkeit der Inhalationstherapie ist eine fehlerfreie Technik entscheidend. Wie Sie bei Asthma und COPD mit Medikamenten richtig inhalieren.

Das Inhalieren von Medikamenten ist für Patienten mit Lungenerkrankungen wie Asthma oder COPD ein alltäglicher Vorgang.

Der Vorteil: Der Wirkstoff gelangt beim Inhalieren in die Atemwege, also auf direktem Weg zum Ort der Erkrankung. Weil deshalb der Wirkstoff niedrig dosiert werden kann, ist die Inhalationstherapie eine sehr effektive und nebenwirkungsarme Therapie.

Allerdings ist die Inhalation von Medikamenten auch anspruchsvoller und fehleranfälliger als beispielsweise die Einnahme von Tabletten.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen,

  • welche Inhalationssysteme bei COPD zum Einsatz kommen
  • wie Sie häufige Fehler beim Inhalieren vermeiden und
  • wie Sie richtig inhalieren.

Die Auswahl des passenden Inhalationssystems

Dank einer steigenden Zahl an verfügbaren Modellen kann heute jeder Patient mit einem individuell geeigneten Inhalationssystem versorgt werden.

Die unterschiedlichen Systeme sind dabei mit verschiedenen Anforderungen an individuelle Fähigkeiten der Patienten verbunden. Bei Babies und Kindern ist beispielsweise die Fähigkeit eingeschränkt, aktiv zu inhalieren. Bei älteren oder schwer kranken Patienten kann die fehlende Kraft beim Einatmen eine Rolle spielen.

Kriterien für die Wahl des passenden Systems:

  1. Die Fähigkeit eines bewussten und gezielten Inhalationsvorgangs
  2. Der inspiratorische Atemfluss
  3. Die koordinativen Fähigkeiten

Die sorgfältige Auswahl eines passenden Inhalationssystems stellt deshalb die Voraussetzung für eine korrekte und wirkungsvolle Inhalation des Medikaments dar. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Inhalationssysteme sind dabei zu beachten.

Psychosomatische Grundversorgung in der Praxis: Erhebliche Anforderungen an niedergelassene Ärzte

Dtsch Arztebl 1996; 93(10): A-597 / B-485 / C-457

Diagnostik und Therapie der psychogen erkrankten Patienten stellen erhebliche Anforderungen an die niedergelassenen Ärzte; es ist davon auszugehen, daß 30 bis 50 Prozent dieser Patienten nicht ausreichend diagnostiziert werden (1, 7, 16). Auch die Therapie der erkannten psychogenen oder psychogen mitverursachten Erkrankungen erweist sich häufig als schwierig, besonders bei Patienten mit funktionellen Erkrankungen, die an einem somatischen Krankheitsverständnis festhalten. Die Versorgung dieser „Problempatienten“ bringt oft Unzufriedenheit auf beiden Seiten mit sich. Darüber hinaus aber erhalten nicht ausreichend diagnostizierte Patienten keine adäquate Therapie, haben schlechtere Behandlungsergebnisse und erhöhen die Kosten im Gesundheitssystem (7).
Ziel der psychosomatischen Grundversorgung ist die möglichst frühzeitige differentialdiagnostische Klärung komplexer Krankheitsbilder in ihren somatischen, psychischen (affektiv-kognitiven) und psychosozialen Aspekten zugleich. Es gilt, die ätiologischen Verknüpfungen zwischen psychischen und somatischen Krankheitsfaktoren zu erkennen und in ihrer pathogenen Bedeutung im Rahmen einer bio-psycho-sozialen Gesamtdiagnose zu gewichten. Neben die organmedizinische Diagnose tritt dabei die Beziehungsdiagnose. Es folgt eine verbale oder übende Basistherapie psychischer, funktioneller und psychosomatischer Krankheiten, wobei somato- und pharmakotherapeutische Maßnahmen einander ergänzend zusammenwirken. Die psychosomatische Grundversorgung verlangt eine an der aktuellen Krankheitssituation orientierte seelische Krankenbehandlung, die folgende Ziele umfaßt:
! Symptombeseitigung (-minderung);
! Einsichtsvermittlung in die pathogenen Zusammenhänge (Zwiespältigkeiten, Konflikte, Defizite);
! Verständnis für die das Zustandsbild auslösende Situation;
! prophylaktische Umorientierung des Patienten und seiner nächsten Bezugspersonen (Änderung der Lebensweise, Überwinden von Hemmungen, Vermeiden von Konfliktfeldern).
Unabdingbare Grundlage ist eine aktive, kontinuierliche und vertrauensfördernde Gestaltung der Arzt-PatientBeziehung.
Auf diese Weise deckt die psychosomatische Grundversorgung den Behandlungsbedarf der psychogen Kranken ab, die keiner „Fach-Psychotherapie“ bedürfen, wobei es sich immerhin um 35 Prozent der Patienten einer durchschnittlichen Praxis handelt.


Vermittlung von Fähigkeiten für die Grundversorgung
Eine Verbesserung des Krankheitswissens seitens der behandelnden Ärzte allein ist nicht identisch mit einer Verbesserung in Diagnostik und Therapie (4, 8, 12). Es bedarf auch grundlegender und reflektierter Erfahrungen in der Arzt-Patient-Beziehung.
Die ärztliche Diagnose wird maßgeblich von den psychosozialen Auffälligkeiten des Patienten bestimmt. Bei Patienten mit psychogenen und psychogen mitbedingten Erkrankungen ist die Beziehungserfahrung im Gespräch zwischen Arzt und Patient das wichtigste diagnostische und therapeutische Instrument. Das diagnostische Urteil des Arztes hängt dabei auch von der zugrundeliegenden affektiven Beziehung zwischen Arzt und Patient ab. Der Patient ist eher bereit, seine psychischen Beschwerden offen darzulegen, wenn sich der Arzt affektiv auf ihn einstellt. Insbesondere Patienten mit Somatisierungsstörungen sprechen ihre psychische Problematik im Gespräch mit dem Arzt aus Scham häufig nicht an (3). Die Qualität der ArztPatient-Interaktion bildet somit den entscheidenden Einflußfaktor auf die psychosoziale Diagnosestellung des Arztes.
Psychosoziale Erkrankungen sind Ausdruck einer Störung in den interpersonellen Austausch- und Anpassungsprozessen (5, 13, 15): Die Patienten scheitern daran, Störungen in den Beziehungen auszugleichen, Gefühle adäquat auszudrücken, flexibel mit anderen Menschen je nach deren Eigenarten umzugehen, Erwartungen dann zurückzunehmen, wenn sie nicht durchzusetzen sind, oder sich so zu verhalten, daß die anderen den Erwartungen schließlich gerecht werden. Diese charakteristischen interaktionellen, fehlangepaßten Muster, die gerade psychogen Kranke kaum modifizieren können, entwickeln sich auch in der Arzt-Patient-Beziehung als dem Ort ihrer Diagnose und Behandlung.


Der maladaptive Beziehungszirkel
Die Analyse der fehlangepaßten Interaktionsmuster bildet die Voraussetzung für ein angepaßtes, hilfreiches Verhalten des Arztes. Maladaptives interpersonelles Verhalten wird mit den innerseelischen Vorgängen in einem Beziehungszyklus verknüpft, der von vier Merkmalen bestimmt ist (13, 15):
Die Erwartungen und Einstellungen an die Mitmenschen (zum Beispiel Wunsch nach Nähe und die Erwartung, daß sich andere von ihm zurückziehen) haben reale Konsequenzen für die Handlungen und das Verhalten des Patienten (im Beispiel: Rückzug von anderen und Isolierung). Dies beeinflußt die offensichtlichen Reaktionen anderer gegenüber dem Patienten (im Beispiel: Rückzug wird als Desinteresse verstanden; es erfolgt ebenfalls ein Rückzug). Daraus resultieren wiederum Konsequenzen für das Verhalten und die innere Einstellung des Patienten sich selbst gegenüber (im Beispiel: Bestätigung der Vorstellung, daß der Patient für andere uninteressant ist und daß Kontakte enttäuschend enden). Somit verfestigen sich die Erwartungen des Patienten an die Reaktionen des Gegenübers, der Kreis schließt sich. Ein Beispiel für einen Patienten mit Diabetes mellitus und Selbstwertproblemen exemplifiziert einen derartigen maladaptiven Beziehungszirkel (Grafik).


Voraussetzungen für die psychosomatische Grundversorgung
Mit Beginn des Jahres 1994 wurden die Voraussetzungen zur Abrechnung der Nummern für die psychosomatische Grundversorgung definiert: Neben einer mindestens dreijährigen selbständigen ärztlichen Tätigkeit muß ein Kursus zur psychosomatischen Grundversorgung absolviert werden, der bei einer Gesamtdauer von 80 Stunden folgende Bausteine beinhaltet:
1. Theorieseminare zur Vermittlung von Kenntnissen zur Theorie der Arzt-Patient-Beziehung, von Kenntnissen und Erfahrungen in psychosomatischer Krankheitslehre in der Krankheits- und Familiendynamik, in der Interaktion von Gruppen, der Krankheitsbewältigung und Differentialindikation von Psychotherapieverfahren (20 Stunden).
2. Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung in einer kontinuierlichen Balint-Gruppe (30 Stunden).
3. Einübung und Vermittlung von verbalen Interventionstechniken (30 Stunden).
Im Düsseldorfer Schulungs- und Trainingsprogramm zu Grundlagen, Konzepten und zur praktischen Fortbildungsarbeit (14) werden diese einzelnen Bausteine (Schulung der Interaktiven Kompetenz, Einüben der Beziehungsdiagnostik, Wissensvermittlung über spezielle psychosomatische Erkrankungen, Einüben verbaler Interventionstechniken, Supervision von Therapien, patientenzentrierte Selbsterfahrung) nicht getrennt, sondern integrativ einer geschlossenen Gruppe von Ärzten vermittelt. Dabei wird anhand von Videoaufzeichnungen und Rollenspielen die Beziehungsdiagnostik eingeübt. Zur Analyse der Gespräche wird der maladaptive Beziehungszirkel genutzt. Daran orientiert sich die Entwicklung von Leitlinien für ein mögliches diagnostisch-therapeutisches Vorgehen, die beim nächsten Besuch des Patienten berücksichtigt werden können. Hierbei wird dann auch psychosomatisches Wissen „am mitgebrachten Fall“ vermittelt. Die Erfahrung im Rollenspiel, daß die Umsetzung der entwickelten Leitlinien nicht aufgrund eines Mangels an Wissen schwer zu verwirklichen ist, sondern durch Widerstand erschwert wird, führt dann zur patientenzentrierten Selbsterfahrung im Sinne einer modifizierten Balint-Arbeit.


Vernetzung von Forschung und Praxis
In einem Forschungsprojekt, gefördert vom Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbund Public Health, wird zur Zeit die Interaktion zwischen Arzt und Patient untersucht. Forschung findet hier nicht im universitären Bereich, sondern in der Praxis der psychosomatischen Grundversorgung statt. Sprechstundengespräche niedergelassener Düsseldorfer Ärzte werden anhand von Tonbandaufnahmen analysiert und diagnostische sowie therapeutische Verhaltensweisen zu diesen qualitativen Untersuchungen in Beziehung gesetzt. Die Ergebnisse dieses Forschungsprojektes fließen nicht nur auf der Mikroebene des Gesprächsverhaltens unmittelbar in das Schulungskonzept und seine ständige Verbesserung ein. Es werden auch auf der Makroebene der strukturellen Gegebenheiten (Patientenzahlen, zeitliche Strukturen, Anforderungen von Patienten und Angehörigen usw.) der niedergelassenen Praxis Erkenntnisse gewonnen, die wichtige Aspekte für mögliche Veränderungen näher beleuchten.

Kleine Chirurgie

Wir sind Ihre erste Anlaufstelle zur Erstversorgung von Verletzungen. „Kleine Chirurgie“ bezeichnet chirurgische Eingriffe, die unter örtlicher Betäubung, ohne Vollnarkose, in der Hausarztpraxis durchgeführt werden können.

 

Hierzu gehört die Erstbehandlung von Schnittverletzungen, Platzwunden und Biss- oder Risswunden. Wir führen eine chirurgische Wundversorgung mit oder ohne Naht durch. Des Weiteren führen wir kleine Eingriffe wie die Entfernung von Pigmentmalen, Fremdkörpern aus Haut oder Unterhaut, Warzen, die chirurgische Behandlung von eingewachsenen Zehennägeln, Nagelwallentzündungen oder oberflächlichen Abszessen durch.

 

Bei umfangreicheren Eingriffen stellen wir Ihnen eine Überweisung zu einem Facharzt für Chirurgie aus. Die sich anschließende Nachbehandlung führen wir in unserer Praxis durch. Hierzu ist eine Rücküberweisung durch den Facharzt für Chirurgie an den Hausarzt erforderlich.

Magnetfeldtherapie

Die Magnetfeldtherapie ist ein naturheilkundliches Behandlungsverfahren. Dabei werden Magneten oder elektrisch erzeugte Magnetfelder unter anderem dazu eingesetzt, Entzündungen zu hemmen, Schmerzen zu lindern oder die Heilung zu unterstützen. Auch manche Sportler schwören auf einen stoffwechsel- und durchblutungsfördernden Effekt der Magnetfeldtherapie. Lesen Sie hier, wann eine Magnetfeldbehandlung helfen kann, wie sie wirkt und wie die Behandlung genau abläuft.

Was ist Magnetfeldtherapie?

Die Magnetfeldtherapie gehört zu den naturheilkundlichen Behandlungsverfahren. Schon wenige Minuten Kontakt mit künstlich erzeugten Magnetströmen sollen ausreichen, um heilsame Prozesse im Körper anzustoßen.

Dazu verwendet der Therapeut meist ein pulsierendes Magnetfeld, das mithilfe spezieller elektrischer Therapiegeräte erzeugt wird. Darüber hinaus wird auch mit Magneten behandelt, die man auflegt oder in Form eines Armbandes trägt.

Die elektromagnetischen Impulse sollen gestörte Zellfunktionen normalisieren und Heilungsprozesse fördern.

Die Einsatzbereiche für eine Magnetfeldtherapie sind vielfältig. Besonders häufig wird sie zur Behandlung von orthopädischen und entzündlichen Beschwerden angewendet – von Rückenschmerzen bis zu Rheuma. Je nach Befund zeigt sich die Wirkung schnell oder erst nach ein paar Wochen.

Obwohl verschiedene Formen der Magnetfeldtherapie in einigen Krankenhäusern und zunehmend auch in Arztpraxen mit Erfolg eingesetzt werden, gibt es bisher keine anerkannten, wissenschaftlichen Nachweise für die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie.

Die Misteltherapie: Wie wirksam ist sie?

Die Misteltherapie ist eines der in Deutschland bei Krebsbehandlungen bekanntesten am häufigsten angewendeten komplementären Verfahren zur Verbesserung der Lebensqualität und Verminderung der systemtherapeutisch bedingten Nebenwirkungen. Insbesondere Brustkrebspatientinnen fragen oft nach dieser ergänzenden Behandlungsmöglichkeit. Sie geht zurück auf die philosophischen Überlegungen des Anthroposophen Rudolf Steiner um 1917: Er zog Parallelen zwischen dem schmarotzerischen Leben von Misteln und Krebsgeschwüren und schlussfolgerte, man müsse Gleiches mit Gleichem behandeln. Seit 1976 ist die anthroposophische Medizin in Deutschland als „besondere Therapie Richtung“ neben der Homöopathie im Arzneimittelgesetz anerkannt. Sie kann als Ergänzung zur Schulmedizin eingesetzt werden. Erst in den letzten Jahrzehnten wurde die Wirkung der Mistel auch naturwissenschaftlich untersucht. Die Mistel ist inzwischen eine der am besten untersuchten Heilpflanzen.

Welche Wirkungen werden der Misteltherapie zugeschrieben?

In den vergangenen Jahren wurden die zahlreichen potentiell biologisch aktiven Substanzen der Mistel extrahiert und naturwissenschaftlich untersucht, etwa Flavonoide, Polysaccharide, Aminosäuren, Mistellektine und Viskotoxine. Die Pflanze gehört damit zu den bestuntersuchten Phytotherapeutika. Welche Stoffe jeweils in welcher Konzentration in einer Mistelpflanze vorkommen, hängt u.a. davon ab, auf welchem Baum sie gewachsen ist, wie der Boden unter diesem Baum beschaffen ist und zu welcher Zeit sie geerntet wurde. Diese Unterschiede können therapeutisch genutzt werden.

Mistellektine
Mistellektine sind zuckerhaltige Proteine, die nur in der Mistel vorkommen. Sie sind überwiegend in den älteren Stängeln und im Zentrum der Misteln zu finden und haben zellzerstörende Eigenschaften. Allerdings ist die Bindungsfähigkeit der Mistellektine sehr unterschiedlich und hängt von den Zuckerverbindungen des Tumors ab.

Viskotoxine
In ganze jungen Blättern und Trieben ist die höchste Konzentration der Viskotoxine zu finden. Diese eiweißhaltigen Stoffe haben eine immunmodulierende Wirkung. Das bedeutet sie stimulieren das Immunsystem, genauer gesagt die Aktivität der T-Zellen und der Granulozyten. Sie können auch den nekrotischen zelltod induzieren.

Einer Krebstherapie-ergänzenden Misteltherapie werden verschiedene Wirkungen zugeschrieben:

  • Studien wiesen nach, dass bestimmte Substanzen der Mistel (Viskotoxine) eine sogenannte unspezifische Immunreaktion hervorrufen, d. h. sie aktivieren die körpereigene Immunabwehr
  • Mistellektinen wurde ein signifikantes Ansteigen der Zahl natürlicher Killerzellen, Lymphozyten und Granulozyten zugeschrieben
  • Es wird davon ausgegangen, dass die Mistel antitumorale Wirkung entfalten kann. Der Beweis, dass dies tatsächlich auch beim Menschen der Fall ist und die Überlebenszeit beeinflusst, konnte bisher jedoch nicht erbracht werden. Überblicksstudien über die aktuelle Datenlage kritisieren methodische Mängel vieler Einzelstudien, die keine eindeutigen Aussagen zulassen würden.
  • Es gilt jedoch mittlerweile als nachgewiesen, dass eine Misteltherapie zur Verbesserung der Lebensqualität und der Verringerung von Fatigue beitragen kann. Außerdem scheinen Patienten, die zusätzlich zu ihrer Chemotherapie eine Misteltherapie bekommen die Therapie besser zu vertragen.
  • in 22 von 26 randomisierten Studien konnte die Verbesserung der Lebensqualität belegt werden sowie die Linderung von Fatigue, Übelkeit, Erbrechen und emotionalem Wohlbefinden
  • Einige Zeit stand die Frage im Raum, ob Tumorwachstum durch eine Misteltherapie stimuliert würde. In insgesamt 100 klinischen Studien konnte kein durch Misteltherapie verursachtes Wachstum nachgewiesen werden.

Aufbaukuren für Immunsystem und Leistungsfähigkeit

Aufbaukuren können bei Bedarf zur Stärkung der Gesundheit und des Immunsystems eingesetzt werden. Chronische Erkrankungen, wiederkehrende Infekte schwächen den Organismus und stören die Selbstregulation des Körpers. Auch „harmlose“ Symptome wie Antrieblosigkeit, anhaltende Müdigkeit und Schlafstörungen sind erste Anzeichen für ein Ungleichgewicht im Körper. Wir fühlen uns unwohl, kraftlos und die allgemeine Leistungsfähigkeit nimmt ab.

Oft kann in diesen Fällen die Schulmedizin keine spürbare Besserung erzielen und verabreichte Medikamente belasten den Körper zusätzlich.

Aufbaukuren aus der Naturheilkunde und Homöopathie

Naturheilkundliche und homöopathische Aufbaukuren sind in solchen Situationen eine sinnvolle Alternative, um den Organismus zu stärken und die Selbstregulation wieder zu stabilisieren. Diese Gesundheitsleistungen dienen unter anderem der Unterstützung von Genesungsprozessen sowie der Behandlung von Erkrankungen, Erschöpfungszuständen, Infektanfälligkeit, Burnout, gesteigerter Nervosität und Vitaminmangel.

Welche Aufbaukuren gibt es und wann kommen Sie zum Einsatz?

In meiner Praxis in Hamburg behandle ich meine Patienten seit Jahren erfolgreich mit Aufbaukuren im Rahmen der Naturheilkunde und Homöopathie. Typische Situation bei denen Aufbaukuren zur Prävention oder zur Stärkung der Gesundheit zum Einsatz kommen:

  • Aufbaukur nach Antibiotika
  • Aufbaukur nach Chemotherapie
  • Aufbaukur bei Erschöpfung und Burnout
  • Aufbaukur Darm bei gestörter Darmflora
  • Aufbaukur vor oder nach einer Operation

Je nach Krankheitsbild setzte ich dabei unterschiedliche Verfahren ein. Grundsätzlich biete ich als Internistin folgende Arten von Aufbaukuren an:

  • Vitamin-Aufbaukur und Mineralstoffkuren
  • Vital- und Immunkuren
  • Sauerstofftherapie
  • Entgiftungskuren
  • Ernährungsberatung
  • individueller Trainingsplan

Sportuntersuchung

Diese Untersuchung beinhaltet die Erfassung der gesundheitlichen Vorgeschichte inklusive familiärer Erkrankungen, eine körperliche Untersuchung durch den Arzt, eine Urinuntersuchung, eine umfassende Blutuntersuchung mit der Bestimmung von roten und weißen Blutkörperchen, von Blutblättchen, Elektrolyten (Natrium, Kalium, Calcium), Cholesterinwerten, Leberwerten, Nieren- werten, Schilddrüsenwerten und Entzündungswerten (Blutsenkung), ein Belastungs- EKG (Ergometrie) zur Erkennung der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Die wichtige Lungenfunktionsmessung gehört ebenso zum Untersuchungsprogramm.

Reiseberatung/Impfen: Individuelle Ratschläge

Dtsch Arztebl 2004; 101(42): [15]
 
Eine gute Reiseberatung kostet Zeit. Der Impfstatus und – bei Fern- und vor allem Trekkingreisen – die gesundheitliche Verfassung des Reisenden, das Reiseziel (für die Empfehlung der adäquaten Malariaprophylaxe nicht nur das Reiseland, sondern auch die Region), Reisezeit und -dauer müssen berücksichtigt werden. Die Reiseberatung kann als IGeL-Leistung abgerechnet werden, ebenso wie die notwendigen Impfungen. Alle Reiseimpfungen müssen vom Reisenden selbst bezahlt werden, sie werden nicht von Krankenkassen übernommen.
Hepatitis A
Die Impfung gegen Hepatitis A wird für Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz empfohlen. Das sind zum Beispiel die Mittelmeeranrainerstaaten, Subtropen und Tropen. Neben monovalenten Impfstoffen für Erwachsene und Kinder gibt es auch Kombinationsimpfstoffe gegen Hepatitis A und B und gegen Hepatitis A und Typhus. Der monovalente Hepatitis-A-Impfstoff braucht nur zweimal geimpft zu werden, um für etwa zehn Jahre zu schützen: Die erste Impfung sollte spätestens zwei Wochen vor der Abreise erfolgen und die zweite frühestens sechs Monate darauf.
Hepatitis B
Gegen Hepatitis B sollen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-B-Prävalenz bei längeren Aufenthalten oder zu erwartenden engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung geimpft werden. Bei der Beratung sollte auf den sexuellen Übertragungsweg und auf das Infektionsrisiko bei engem Zusammenleben mit HBsAg-Positiven innerhalb der Familie oder in einer engeren Lebensgemeinschaft hingewiesen werden. Hohe Hepatitis-B-Prävalenzen finden sich vor allem in Asien und Afrika, aber auch im Norden Südamerikas und in Südosteuropa. Es stehen monovalente Impfstoffe sowie ein Hepatitis-A-B-Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, wenn ein Schutz vor beiden Erkrankungen indiziert ist.
Gelbfieber
Gelbfieber tritt in tropischen und subtropischen Regionen in Afrika und Südamerika im „Gelbfiebergürtel“ auf. International wird die Impfung von Ländern, in denen Gelbfieber vorkommt oder in denen sich das Gelbfiebervirus ausbreiten kann, bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet verlangt. Alle Reisenden, die in Gelbfieber-Regionen fahren, sollten die Impfung auch dann erhalten, wenn es nicht verlangt wird. Die Einreisebestimmungen dienen dem Schutz der Reiseländer und berücksichtigen im Allgemeinen nicht, was für den Reisenden sinnvoll ist.
Die internationale Bescheinigung über die Impfung ist zehn Jahre lang gültig, und zwar vom zehnten Tag nach der Impfung an. Bei einer erneuten Impfung innerhalb dieser Zeit wird die Bescheinigung sofort für weitere zehn Jahre gültig.
Typhus
Typhus wird zu etwa 85 Prozent aus Reiseländern eingeschleppt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts war der Spitzenreiter 2003 Indien, gefolgt von Pakistan und Sri Lanka, der Türkei, Ghana und Marokko, Afghanistan, Kamerun, Nepal und Thailand. Einzelfälle wurden in weiteren Ländern erworben, darunter Tunesien und Indonesien, aber auch
Italien und Spanien. Eine Impfung – Injektions- oder Schluck-
impfung – wird Reisenden in Endemiegebiete empfohlen. Hierzu gehören vor allem Nord- und Zentralafrika, aber auch Teile Asiens, Süd- und Mittelamerikas.
Meningokokken
Es gibt verschiedene Impfstoffe gegen Meningokokken: Polysaccharid-Impfstoffe gegen die Serogruppen A, C, W135 und Y, die aber bei Kindern unter zwei Jahren nicht ausreichend wirksam sind, und Konjugat-Impstoffe gegen Serogruppe C für alle Altersgruppen ab vollendetem zweitem Lebensmonat. Die Kommission empfiehlt die Meningokokken-Impfung für Reisende in epidemische beziehungsweise hyperendemische Länder, besonders bei engem Kontakt
zur einheimischen Bevölkerung, für Entwicklungshelfer, für Aufenthalte in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung. Je nach Erregertyp kommen
Polysaccharid-Impfstoffe infrage, wenn ein lang anhaltender Schutz vor Serogruppe C sinnvoll ist auch Konjugat-Impfstoffe.
Tollwut
Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung sollten präexpositionell (drei Impfungen) gegen Tollwut geimpft werden. Oftmals stehen im Reiseland die hier gebräuchlichen gut verträglichen Impfstoffe noch nicht zur Verfügung.

Neutrale Informationen zu Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe enthält das Programm des Deutschen Grünen Kreuzes (IBERA), das auf
den Daten der Welt­gesund­heits­organi­sation (WHO), der STIKO und der Deutschen Tropenmedizinischen Gesellschaft (DTG) beruht. Die Online-Version wird ständig aktualisiert, die CD-ROM ein- bis zweimal pro Jahr. Informationen unter www.ibera-online.de.
Dr. med. Sigrid Ley,
Dr. rer. physiol. Ute Arndt,
Deutsches Grünes Kreuz e. V., Marburg


Welche Impfung/Prophylaxe für welche Reise:

Pauschalreise
– Standardimpfungen (Diphtherie, Tetanus)
– Poliomyelitis bei Reisen in Endemiegebiete in Afrika und Asien
– Hepatitis A
– Gelbfieber
– Typhus – abhängig von den Hygienebedingungen der Reise
– Meningokokken (für Aufenthalte von Schülern und Studenten in Endemiegebieten nach den Empfehlungen der Zielländer, meist Impfungen gegen Meningokokken C)
– FSME
– Für alle Reisenden ab 60 Jahre: Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken
– Malaria-Prophylaxe


Zusätzlich für Trekkingreise
– Hepatitis B
– Tollwut
– Meningokokken A, C, W135, Y
– Japanische Enzephalitis